📌 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Tätowierungen im Golden Dye Atelier, Ardeystr. 121, 58452 Witten
Verantwortlich: Jessica Schilling


1. Geltungsbereich

Diese Vertragsbedingungen gelten für sämtliche im Tattoo-Studio „Golden Dye Atelier“ in Witten anzufertigenden Tätowierungen, unabhängig von der jeweils ausführenden Person.


2. Voraussetzungen


3. Vertragsabschluss


4. Gutscheine


5. Terminabsagen


6. Zahlung


7. Haftungsausschluss (Kundenseite)

Eine Tätowierung darf nicht durchgeführt werden, wenn der Kunde sich in einem Zustand befindet, der der Behandlung entgegensteht (z. B. unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Einnahme bestimmter Medikamente, Schwangerschaft, Allergien gegen Inhaltsstoffe von Tattoo-Farben).
Der Kunde ist verpflichtet, den Tätowierer über solche Umstände vor Beginn aufzuklären.


8. Einwilligung

Vor Beginn jeder Tätowierung muss der Kunde eine schriftliche Einverständniserklärung abgeben.
Unterlässt er dies oder macht falsche Angaben, übernimmt das Studio keine Haftung für daraus entstehende Folgen.


9. Cover-Ups

Bei Cover-Ups (Überstechung alter Tattoos) kann keine Garantie für das vollständige Abdecken oder gewünschte Endresultat übernommen werden.


10. Tätowierstellen & Hautreaktionen


11. Wundheilung & Nachsorge


12. Urheberrecht


13. Haftungsausschluss (Studio)


14. Ergänzende Bestimmungen

Es gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der jeweils gültigen Fassung, soweit diese nicht im Widerspruch zu diesen AGB stehen.


📌 Hinweis

Diese AGB sind eine vorläufige Fassung und können jederzeit angepasst werden.
Stand: 21. September 2025