📌 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Tätowierungen im Golden Dye Atelier, Ardeystr. 121, 58452 Witten
Verantwortlich: Jessica Schilling
1. Geltungsbereich
Diese Vertragsbedingungen gelten für sämtliche im Tattoo-Studio „Golden Dye Atelier“ in Witten anzufertigenden Tätowierungen, unabhängig von der jeweils ausführenden Person.
2. Voraussetzungen
- Es werden nur volljährige Personen tätowiert.
- Minderjährige oder Personen unter Betreuung können nur in Ausnahmefällen und nach ausdrücklicher Zustimmung aller Sorge- bzw. Betreuungsberechtigten tätowiert werden.
- Ein schriftlicher Nachweis ist in jedem Fall erforderlich.
3. Vertragsabschluss
- Der Vertrag über die Erstellung einer Tätowierung kommt zustande, sobald der Kunde nach Beratung einen Terminwunsch äußert und dieser bestätigt wird.
- Änderungen am Motiv oder Design sind nur nach vorheriger Absprache möglich und können zusätzliche Kosten verursachen.
4. Gutscheine
- Gutscheine sind frei übertragbar, nicht in bar auszahlbar und 3 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig.
- Eine Rückerstattung von Gutscheinen ist ausgeschlossen.
5. Terminabsagen
- Terminabsagen müssen mindestens 48 Stunden vorher erfolgen.
- Bei Absagen weniger als 48 Stunden vor dem Termin wird bis zu 75 % des vereinbarten Honorars berechnet.
- Nichterscheinen ohne Absage kann mit 100 % des Honorars in Rechnung gestellt werden.
- Absagen durch den Tätowierer führen zur Vereinbarung eines Ersatztermins; weitere Ansprüche bestehen nicht.
6. Zahlung
- Das Honorar ist unmittelbar nach Abschluss der Tätowierung in bar zu begleichen.
7. Haftungsausschluss (Kundenseite)
Eine Tätowierung darf nicht durchgeführt werden, wenn der Kunde sich in einem Zustand befindet, der der Behandlung entgegensteht (z. B. unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Einnahme bestimmter Medikamente, Schwangerschaft, Allergien gegen Inhaltsstoffe von Tattoo-Farben).
Der Kunde ist verpflichtet, den Tätowierer über solche Umstände vor Beginn aufzuklären.
8. Einwilligung
Vor Beginn jeder Tätowierung muss der Kunde eine schriftliche Einverständniserklärung abgeben.
Unterlässt er dies oder macht falsche Angaben, übernimmt das Studio keine Haftung für daraus entstehende Folgen.
9. Cover-Ups
Bei Cover-Ups (Überstechung alter Tattoos) kann keine Garantie für das vollständige Abdecken oder gewünschte Endresultat übernommen werden.
10. Tätowierstellen & Hautreaktionen
- Bei bereits vorgeschädigter Haut (z. B. durch Narben, Laserbehandlungen) können Abweichungen in Farbverlauf und Heilung auftreten.
- Auch bei normaler Haut sind Risiken wie Narbenbildung, Farbabweichungen, Blowouts, Abstoßungsreaktionen oder Infektionen nicht vollständig auszuschließen.
11. Wundheilung & Nachsorge
- Für die Nachsorge ist der Kunde selbst verantwortlich.
- Der Tätowierer gibt Pflegehinweise; bei Nichtbefolgung übernimmt das Studio keine Haftung für Folgeschäden.
- Bei Komplikationen (z. B. Infektionen, allergische Reaktionen) ist sofort ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
12. Urheberrecht
- Alle vom Tätowierer erstellten Entwürfe und Vorlagen bleiben urheberrechtlich geschützt.
- Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung ohne Zustimmung ist unzulässig.
13. Haftungsausschluss (Studio)
- Für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände des Kunden während des Aufenthalts im Studio wird keine Haftung übernommen, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
14. Ergänzende Bestimmungen
Es gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der jeweils gültigen Fassung, soweit diese nicht im Widerspruch zu diesen AGB stehen.
📌 Hinweis
Diese AGB sind eine vorläufige Fassung und können jederzeit angepasst werden.
Stand: 21. September 2025
